iSFP oder Fördermittelberatung gewünscht?

Sanierung

Sie sind oder werden Eigentümer einer Bestandsimmobilie und möchten diese sanieren?

Dann macht es Sinn, mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zu starten. Diser hilft, die Schwachstellen des Gebäudes zu erkennen und einen wirklich auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneiderten Plan zu erstellen. Fun fact am Rande: Er zahlt sich quasi von selbst, wenn Sie die empfohlenen Maßnahmen umsetzen. Nachstehend erhalten Sie einen groben Überblick über die möglichen Förderungen für Einzelmaßnahmen. Beachten Sie, dass diese Förderung von verschiedenen weiteren Punkten abhängig ist, welche Ihnen im iSFP umfassend dargelegt werden (aber in der Regel kein Problem darstellen). Neben den Einzelmaßnahmen gibt es auch das Programm "Sanierung in einem Zug", welches aus einem zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss besteht. Alternativ kann auch eine steuerliche Geltendmachung der Sanierungskosten in Frage kommen.

Die Förderung für den Einbau einer neuen Heizungs und Lüftungstechnik

Für den Einbau einer Wärmepumpe erhalten Sie eine Basisförderung von 30 %. Tauschen Sie eine Heizung, welche fossile Brennstoffe benötigt (Gas, Öl, Kohle, aber auch Nachtspeicher) und ist diese über 20 Jahre alt, erhalten Sie außerdem einen Klimageschwindigkeitsbonus von 20 %. Übersteigt Ihr Haushaltseinkommen nicht 40.000 EUR jährlich, kommt ein Einkommensbonus von 30 % hinzu. Und dann wäre da noch der Effizienz-Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen. Insgesamt darf die Förderung jedoch 70 % nicht übersteigen.

Maßnahmen zur Heizungsoptimierung wie z. B. der sogenannte hydraulische Abgleich werden mit 15 % gefördert, hinzu kommt ein iSFP-Bonus von 5%.

Auch der Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung wird gefördert.

Die maximal förderfähigen Kosten betragen 30.000 EUR für die erste und 15.000 EUR für die 2. bis 6. Wohneinheit.

Die Förderung für die Optimierung der Gebäudehülle

Doch was nützt eine neue Heiztechnik, wenn der Energiebedarf des Gebäudes schlichtweg zu hoch ist? Daher ist es quasi ein "ungeschriebenes Gesetz", dass im ersten Schritt die Dämmung der Gebäudehülle verbessert wird. So kann auch die später einzubauende neue Heizungsanlage kleiner dimensioniert werden, was wiederum zu einem effizienteren Betrieb führt.

Auch für die Sanierung der Gebäudehülle gibt es Fördermittel - und zwar 15 % der Aufwendungen. Geht der Sanierung ein iSFP voraus, wird auch hier ein iSFP-Bonus von 5 % gewährt, so dass sich die Förderung auf 20 % erhöht. 

Die Grenze der förderfähigen Kosten liegt hier bei 60.000 EUR je Wohneinheit und Kalenderjahr. Diese setzen sich zusammen aus 30.000 EUR anrechenbare Kosten bei der Grundförderung und weiteren 30.000 EUR, wenn ein iSFP vorhanden ist.

iSFP lohnt immer

Der iSFP macht sich durch die deutlich höhere Förderung auf jeden Fall wieder bezahlt. Er ist also nicht nur eine hervorragende Möglichkeit, einen Überblick über die sinnvollen Sanierungsmaßnahmen zu erhalten. Vielmehr öffnet er auch die Türen für deutlich höhere Förderung und refinanziert sich damit selbst.

BEG-Förderung Baubegleitung

Sie haben sich entschieden, die empfohlenen Maßnahmen umzusetzen? Dann ist die BEG-Förderung Baubegleitung für Sie interessant. Das Honorar des Energieeffizienzexperten wird mit 50 % auf maximal 5.000 EUR bei Ein- und Zweifamilienhäusern bezuschusst. Für Mehrfamilienhäuser gibt es Sonderregelungen.

Hier dena-Flyer zum Energieeffizienten Bauen und Sanieren herunterladen

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