
Ernergieausweis: Alles was Sie wissen müssen
Was ist ein Energieausweis?
Ein Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das den Energieverbrauch eines Gebäudes anhand der tatsächlichen Verbrauchswerte der letzten Jahre bewertet. Er dient als Nachweis über die Energieeffizienz eines Hauses oder einer Wohnung und wird benötigt, wenn
- Sie eine Wohneinheit (Haus/Wohnung) verkaufen oder verpachten möchten;
- ein Neubau geplant ist, oder aber
- Sie eine Bestandsimmobilie sanieren möchten.
Ein Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig.
Warum ist der Energieausweis wichtig?
Ein Verbrauchsausweis ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein wertvolles Instrument, um die Energieeffizienz eines Gebäudes transparent darzustellen. Für Käufer und Mieter bietet er eine wichtige Orientierung, um die laufenden Energiekosten und den zu erwartenden Verbrauch zu beurteilen. Wer den Energieausweis vorlegen kann, signalisiert Verantwortung und Nachhaltigkeit und trägt zu einem umweltbewussten Leben bei.
Die zwei Arten: Verbrauchs- und Bedarfsausweis
§ 80 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) regelt Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen. Ob Sie einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis benötigen, beantwortet die folgende Aufstellung:
- Pflicht ist der Bedarfsausweis bei Gebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, wenn der Bauantrag dazu vor November 1977 gestellt und sie seitdem nicht energetisch modernisiert wurden.
- Ein Bedarfsausweis ist auch nach einer kürzlich erfolgten Fassadendämmung oder bei einer Erneuerung eines Außenbauteils erforderlich, weil in diesem Fall die Verbrauchsdaten aus den vergangenen drei Jahren noch nicht vorliegen.
- Für Neubauten wird grundsätzlich ein Bedarfsausweis ausgestellt. Der Bauträger muss ihn unverzüglich nach der Fertigstellung des Wohngebäudes vorlegen.
- Keinen Energieausweis benötigen denkmalgeschützte Gebäude, wenn die Wohneinheit vermietet oder verpachtet werden soll.
- Ebenfalls keinen Energieausweis benötigen Gebäude mit nicht mehr als 50 m² Nutzfläche.
Was ist der Unterschied?
Verbrauchsausweis: Hierfür werden die Kennwerte mithilfe der Verbrauchsabrechnungen aus drei aufeinanderfolgenden Jahren ermittelt, die nicht länger als 18 Monate zurückliegen. Die Daten sind zwar weniger fehleranfällig, hängen aber stark vom Verhalten der Bewohner und Bewohnerinnen ab: Wie viele Personen wohnen im Haus? Wie heizen oder lüften sie? Stand das Haus eine Zeitlang leer? Alle diese Faktoren können die Ergebnisse beeinflussen.
Bedarfsausweis: Hierbei werden die Kennwerte anhand der Bauunterlagen und technischer Angaben zu Gebäude und Heizung unter standardisierten Rahmenbedingungen (z.B. Klimadaten, Nutzerverhalten und Raumtemperatur) berechnet. Ein Bedarfsausweis hat deshalb mehr Aussagekraft als ein Verbrauchsausweis, weil die Kennwerte unabhängig vom individuellen Heiz- und Wohnverhalten der Bewohner und Bewohnerinnen berechnet werden.
Kosten
Während für den Bedarfsausweis eine umfassende Bestandsaufnahme inkl. einer Begehung des Gebäudes erforderlich ist, sind die Anforderungen an den Verbrauchsausweis deutlich geringer. Hier reichen einige wenige Angaben zum Gebäude und die Verbrauchsabrechnungen des Energieversorgers der letzten 3 Jahre. Daher ist der Verbrauchsausweis günstiger. Wer jedoch kurz- bis mittelfristig eine Sanierung plant oder dem Käufer der Immobilie einen Mehrwert bieten möchte, wählt den Bedarfsausweis. Dieser ist zwar teurer, bietet jedoch eine hervorragende Basis für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP). Daher rechne ich auch bei einer Beauftragung eines iSFPs innerhalb von 6 Monaten nach Beauftragung eines Bedarfsausweises 50% der Kosten des Bedarfsausweises auf das Investment für den iSFP an.
